Zuvor habe sie während 3,04 Sekunden gelbes Licht angezeigt. Wenn das Fahrzeug des Beschuldigten den Haltebalken noch bei (teilweise) grünem Licht überfahren haben sollte, müsse das Fahrzeug gestoppt haben, bevor das Messmittel das erste Bild aufgenommen habe. In dieser Position sei die Ampel – gegebenenfalls mit gewissen Kopfbewegungen oder Bewegungen des Oberkörpers – noch sichtbar gewesen (pag. 807). Der Beantwortung der Ergänzungsfragen durch das METAS lässt sich im Wesentlichen entnehmen, dass es sich aus dem Zweck des Rotlichtüberwachungssystems ergebe, dass die Induktionsschleifen-Sensoren dem Haltebalken nachgelagert seien.