801 ff.). Im Rahmen der Beantwortung konkreter Fragen wurde im Gutachten schliesslich zusammengefasst ausgeführt, das Fahrzeug des Beschuldigten habe das Rotlicht ausgelöst. Ob dieses den Haltebalken bei Rot überfahren habe, lasse sich hingegen nicht zweifelsfrei nachweisen. Nachweisbar sei jedoch, dass es zum Zeitpunkt der Aufnahme des ersten Bildes des Messmittels mit der Vorderachse im Bereich des zweiten Induktionsschleifens-Sensors gestanden habe und zu diesem Zeitpunkt die Lichtsignalanlage bereits seit 9,88 Sekunden rotes Licht angezeigt habe. Zuvor habe sie während 3,04 Sekunden gelbes Licht angezeigt.