7 aus der Ferne sichtbar, aber andererseits ihr Zustand sogar im Bereich des Fussgängerstreifens erkennbar sei. Die Bilder von der Messung des Beschuldigten am 24. September 2020 um 14:20 Uhr seien bei ähnlichem Sonnenstand aufgenommen [wie bei der Rekonstruktion] worden, die Bäume hätten jedoch Laub getragen. Die Ampel sei folglich zum Zeitpunkt der Messung [24. September 2020] besser erkennbar gewesen als bei der Ortsbesichtigung (pag. 801 ff.).