Dem Gutachten des METAS, welches die Verfahrensleitung oberinstanzlich von Amtes wegen einholte und vom 23. März 2023 datiert, ist zum Messablauf im Wesentlichen zu entnehmen, dass bei Erreichen des zweiten Induktionsschleifen- Sensors ein erstes Foto aufgenommen werde. Unter Verwendung der Geschwindigkeit zwischen den beiden Sensoren werde berechnet, wann das Fahrzeug zwischen dem ersten und dem zweiten Foto eine Strecke von 14 Metern zurückgelegt haben sollte (vgl. zweite Fotoaufnahme, Datenzeile, Angaben «Set Interval: 14m» für die Strecke und «Interval 4,203s» für den zeitlichen Abstand zwischen den beiden Fotos).