Zur hier zu beurteilenden Rotlichtübertretung vom 24. September 2020 um 14:20 Uhr mit dem Fahrzeug des Beschuldigten hielt H.________ im Rapport fest, auf dem ersten Foto sei zu sehen, dass das Rotlicht bei einer Rotlichtzeit von 9,88 Sekunden missachtet worden sei. Vorgängig habe während 3,04 Sekunden das gelbe Licht aufgeleuchtet, was «Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können» bedeute. Dieses Foto sei durch die Vorderachse des Fahrzeuges nach dem weissen Haltebalken vor dem Lichtsignal beim Erreichen der zweiten Induktionsschleife ausgelöst worden.