905 ff.). Weiter befindet sich in den Akten das oberinstanzlich eingeholte Gutachten des METAS vom 23. März 2023 (pag. 795 ff.) sowie das vom Beschuldigten eingeholte Privatgutachten der C.________ AG (pag. 880 ff.). Im Rapport vom 8. Juni 2021 wurde durch H.________ vorab die Funktion der Rot- licht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage dargelegt. Zur hier zu beurteilenden Rotlichtübertretung vom 24. September 2020 um 14:20 Uhr mit dem Fahrzeug des Beschuldigten hielt H.________ im Rapport fest, auf dem ersten Foto sei zu sehen, dass das Rotlicht bei einer Rotlichtzeit von 9,88 Sekunden missachtet worden sei.