5 Beweismässig ist demnach einerseits zu klären, ob die Eichzertifikate zum Zeitpunkt der Übertretung Gültigkeit hatten. Sodann ist zu prüfen, ob der Beschuldigte den weissen Haltebalken zu einem Zeitpunkt überfahren hatte, als die Ampel noch auf Grün stand. Und schliesslich ist zu klären, ob der Beschuldigte die Ampel und damit das inzwischen auf Rot gewechselte Lichtsignal von seinem Standort aus (noch) hätte sehen können.