Aufgrund eines sich in dieser Zeit gebildeten Staus habe er anschliessend halten müssen. Als sich der Stau aufgelöst habe und er wieder habe losfahren können, habe die Ampel zwischenzeitlich auf Rot gewechselt, was er von seinem Standort aus jedoch nicht mehr habe sehen können. Infolgedessen sei er vom Radar geblitzt worden. Weiter bestreitet der Beschuldigte die Gültigkeit der Eichzertifikate für die Messgeräte an der Kreuzung F.________.