8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt sowie Beweisfragen Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte mit seinem Auto am 24. September 2020 um 14:20 Uhr in G.________ an der Kreuzung F.________ unterwegs war und dort vom Radar erfasst wurde. Bestritten wird vom Beschuldigten demgegenüber, die weisse Haltelinie überfahren zu haben, als die Ampel schon Rot angezeigt habe. Er stellt sich auf den Standpunkt, die weisse Haltelinie überfahren zu haben, als diese noch Grün angezeigt habe. Aufgrund eines sich in dieser Zeit gebildeten Staus habe er anschliessend halten müssen.