Beide Beweisanträge wurden – mit Ausnahme der Vergütung der Kosten für das Gutachten – mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 gutgeheissen. Das Gutachten wurde von der Verfahrensleitung als Privatgutachten zu den Akten erkannt und das ME- TAS aufgefordert, das Eichzertifikat für das System für Rotlicht und Geschwindigkeit mit Gültigkeit am 24. September 2020 einzureichen (pag. 900 f.). Mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 bestätigte das METAS, dass das Messmittel zum Zeitpunkt der Messung über eine gültige Eichung verfügt habe und legte dem Schreiben die entsprechenden Eichzertifikate bei (pag. 905 ff.).