__ AG über eine technische Untersuchung im Fahrzeug des Beschuldigten ein mit dem Antrag, dieses zu den Akten zu erkennen und die Kosten für die Untersuchung im Umfang von CHF 6'459.85 dem Beschuldigten zu vergüten. Zudem beantragte Rechtsanwalt B.________, es seien sämtliche Eichprotokolle bzw. sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit den angeblich am 22. Oktober 2019, am 15. September 2020 sowie am 29. September 2020 erfolgten Eichungen beim METAS zu edieren (pag. 869 ff.). Beide Beweisanträge wurden – mit Ausnahme der Vergütung der Kosten für das Gutachten – mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 gutgeheissen.