814 und pag. 842 ff.). Beide Anträge wurden mit Verfügung vom 3. August 2023 von der Verfahrensleitung begründet abgewiesen. Die eingereichten Fotoaufnahmen wurden demgegenüber zu den Akten erkannt (pag. 850 ff.). Zusammen mit der Berufungsbegründung vom 5. Dezember 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ ein Gutachten der C.________ AG über eine technische Untersuchung im Fahrzeug des Beschuldigten ein mit dem Antrag, dieses zu den Akten zu erkennen und die Kosten für die Untersuchung im Umfang von CHF 6'459.85 dem Beschuldigten zu vergüten.