4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen und unter Gewährung des rechtlichen Gehörs des Beschuldigten holte die Kammer beim METAS ein Gutachten zum Rotlichtsystem bzw. zur Position des Fahrzeuges ein (pag. 772 f.). Dieses datiert vom 23. März 2023 und ging am darauffolgenden Tag beim Obergericht ein (pag. 795 ff.). Rechtsanwalt B.________ beantragte für den Beschuldigten sowohl mit Berufungserklärung vom 4. Oktober 2022 als auch mit Eingabe vom 24. Juli 2023, es sei ein Augenschein mit «Tatrekonstruktion» am angeblichen Tatort durchzuführen (pag. 765 und pag.