2 (pag. 866 ff.). Davon wurde mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 Kenntnis genommen (pag. 900 f.). Der Schriftenwechsel wurde mit Verfügung vom 18. Januar 2023 als geschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 826 f.)