I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 7. Juli 2020 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 16. April 2019, Bruches der amtlichen Beschlagnahme, begangen zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt zwischen ca. dem 10. und 15. Juli 2019 sowie wegen Nichtbeachtens eines Lichtsignals, begangen am 24. September 2020, schuldig (Ziff. 1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.