21. Konkretes Strafmass Die Beschuldigte wird folglich zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 900.00, verurteilt. Der Strafvollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. Sodann wird die Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 180.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgelegt. Zudem ist eine Übertretungsbusse von CHF 300.00 auszusprechen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wird.