Im Weiteren liess die Vorinstanz die Täterkomponenten unberücksichtigt. Diese wirken sich vorliegend, wie bereits ausgeführt, straferhöhend aus. Mit Blick auf das geltende Verschlechterungsverbot bleibt es dennoch bei einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage festgesetzt wird.