19. Verbindungsbusse Betreffend die theoretischen Ausführungen zur Verbindungsbusse nach Art. 42 Abs. 4 StGB kann auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. V.5. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 228 f.). Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer eine Verbindungsbusse als angezeigt.