18 Die Beschuldigte lebt in geordneten Verhältnissen. Sie ist nicht vorbestraft (pag. 157). Gemäss ADMAS-Register wurde die Beschuldigte am 24. März 2020 wegen Missachtens eines Vortritts verwarnt (pag. 26), was leicht straferhöhend zu berücksichtigen ist. Sie hat sich seit dem ihr zur Last gelegten Vorfall nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Die Beschuldigte verhielt sich im vorliegenden Verfahren gegenüber den Behörden anständig und korrekt, was aber erwartet werden kann und sich nicht strafmindernd auswirkt.