13.2 Subsumtion Die Beschuldigte war am 29. Oktober 2020 in einer Linkskurve auf der Pilatusstrasse in Biel als Motorfahrzeugführerin an einer Beinahe-Kollision mit dem entgegenkommenden Personenwagen, den der Zeuge fuhr, beteiligt. Gemäss dem als erwiesen erachteten Sachverhalt lenkten die Beschuldigte und der Zeuge hierbei zwecks Verhinderung einer Kollision jeweils nach rechts, wobei der Zeuge mit beiden rechten Reifen den Randstein am rechten Fahrbahnrand touchierte. Es entstand ein Sachschaden an Pneu und Felgen.