In der Folge setzte sie ihre Fahrt fort. Der Zeuge wendete sein Fahrzeug, folgte ihr, sprach sie an der Kreuzung der Pilatusstrasse mit der Reuchenettestrasse an, zeigte ihr sowohl den Schaden als auch einen Teil der Dashcam-Aufzeichnung und wollte die Polizei an den Unfallort rufen. Nichtsdestotrotz fuhr die Beschuldigte weg, ohne ihre Personalien zu hinterlassen oder die Polizei abzuwarten. Dadurch verhinderte die Beschuldigte die unverzügliche Durchführung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. 12 IV. Rechtliche Würdigung