Der genaue Hergang konnte nicht geklärt werden. Erstellt ist, dass die Beschuldigte und der Zeuge zwecks Verhinderung einer Kollision jeweils nach rechts lenkten, wobei der Personenwagen des Zeugen mit beiden rechten Reifen den Randstein am rechten Fahrbahnrand touchierte. Es entstand ein Sachschaden an Pneu und Felgen (diverse Kratzer und Beschädigungen am Gummi), der durch die Polizei auf ca. CHF 1'000.00 geschätzt wurde. Nach der Beinahe-Kollision war die Beschuldigte unsicher, ob es zu einer Kollision gekommen war und schaute deshalb in den Rückspiegel. In der Folge setzte sie ihre Fahrt fort.