11 Der vorangehend erläuterten Beschreibung der Unfallstelle folgend, war die Pilatusstrasse an der fraglichen Stelle rund 5.43 m breit. Die Kammer geht mit der Verteidigung davon aus, dass ein Kreuzen beim fraglichen Strassenabschnitt ohne Touchieren möglich ist. Entgegen der Annahme der Verteidigung ist nur wegen der theoretischen Möglichkeit eines Kreuzens ohne Touchieren angesichts der glaubhaften Aussagen des Zeugen nicht daran zu zweifeln, dass es zu einer Beinahe- Kollision zwischen den beiden Personenwagen kam.