10 auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu verweisen (S. 14 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 214). 10.4 Weitere Vorbringen der Beschuldigten zur Beweiswürdigung (S. 4 und 8 f. der Berufungsbegründung, pag. 277 und 281 f.) Die Beschuldigte lässt festhalten, an der mutmasslichen Unfallstelle rage auf der Höhe der vermeintlichen Kollisionsstelle ein mächtiger Kirschlorbeerast bis knapp an die Flucht der Bordsteinkante hinaus (vgl. Abb. 16 und 17 der Bilddokumentation, pag.