Es macht den Anschein, dass die Beschuldigte genervt und verärgert war, weil sie vom Zeugen aufgehalten worden war. Gemäss ihren Aussagen hatte sie keine Zeit, zu warten (pag. 14-15, Z. 63-64). Als der Zeuge die Polizei avisieren wollte, fuhr sie davon. Was sie mit der Aussage, in solchen Fällen werde direkt die Polizei avisiert (vgl. pag. 15, Z. 77-78), bezweckt, ist nicht ersichtlich. Vielmehr ist diesbezüglich