Diese Ansicht untermauert insbesondere auch die Tatsache, dass C.________ der Beschuldigten sofort nachgefahren ist und ihr seine Dashcam-Aufnahme zeigte und diese als Beweismittel der Polizei übergab. Sollte alles nur erfunden sein, hätte er vorliegend sicherlich die Dashcam-Aufnahme nicht erwähnt.