Die Beschuldigte erstattete deswegen Strafanzeige gegen den Zeugen, wobei dieses Strafverfahren eingestellt wurde (pag. 50 ff.). Mit dem Zeugen (vgl. pag. 168, Z. 47 und pag. 169, Z. 1-3) ist nicht nachvollziehbar, wieso die Beschuldigte nicht auf die Polizei hätte warten wollen, wenn sich der Zeuge tatsächlich so verhalten hätte. Gemäss ihren Aussagen hat der Zeuge einzig die Lichthupe betätigt und gesagt, er wolle die Polizei avisieren und sie sei schuld. Von einer Nötigung oder Drohung kann mithin nicht die Rede sein.