Die Aussageperson legt in der Aussagesituation ein natürliches, dem Inhalt der Aussage adäquates Verhalten an den Tag und erzählt das Erlebte anschaulich, detailreich und flüssig. Weitere Unterschiede zeigen sich beispielsweise bei Eingeständnis von Erinnerungslücken oder auch Entlastung des Angeschuldigten (vgl. zum Ganzen MARCO FERRARI, Erkenntnisse aus der Aussagepsychologie, in: plädoyer 4/09, S. 35 ff.; BGE 129 I 49 E. 5 S. 58 mit weiteren Hinweisen).