SR 741.01) durch einfache Verkehrsregelverletzung, durch pflichtwidriges Verhalten bei Unfall und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht zu haben (pag. 31). Konkret wird der Beschuldigten im Strafbefehl – welcher als Anklageschrift fungiert (Art. 356 Abs. 1 StPO) – folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Die Beschuldigte lenkte einen Personenwagen von der Schützengasse herkommend auf der Pilatusstrasse in Richtung Reuchenettstrasse [recte: Reuchenettestrasse].