5 9. Sachverhalt 9.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl und Beweisergebnis der Vorinstanz Der Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 16. August 2021 vorgeworfen, sich am 29. Oktober 2020, um ca. 12.25 Uhr, in Biel, Pilatusstrasse, mit dem Personenwagen der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) durch einfache Verkehrsregelverletzung, durch pflichtwidriges Verhalten bei Unfall und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig gemacht zu haben (pag.