7. Verletzung des Anklagegrundsatzes Es ist unklar, ob die Beschuldigte die vor der Vorinstanz erhobene Rüge, der Anklagegrundsatz sei verletzt, in der Berufungsbegründung aufrechterhalten hat. Falls ja, sei integral auf die überzeugenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. IV.3.4. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 219): Vorweg ist festzuhalten, dass entgegen der Ansicht der Verteidigung der Anklagegrundsatz gemäss Art. 9 StPO nicht verletzt ist.