21, Z. 86, sowie pag. 168, Z. 39-40 und Z. 44-45, und den Aussagen der Beschuldigten auf pag. 164, Z. 27. Ebenfalls aus den Strafakten zu weisen ist demzufolge die Zusammenfassung des auf der Dashcam-Aufzeichnung ersichtlichen Geschehens in der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 12. Oktober 2021 (pag. 51).