6. Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung aus dem Wagen von C.________ In den Akten befindet sich eine Dashcam-Aufzeichnung aus dem Wagen von C.________ (nachfolgend: Zeuge), welche das Verhalten der Beschuldigten am 29. Oktober 2020 um ca. 12:25 Uhr belegen soll. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland erachtete die Dashcam-Aufzeichnung als verwertbar (pag. 53 f.). Die Vorinstanz verneinte auf Antrag der Verteidigung (pag. 67 ff.) die Verwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung und wies sie aus den Akten (pag. 82 f.).