2. Frau A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessenen [recte: angemessene] Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss Honorarnote vom 18. August 2022 (Verfahren PEN 21 743) für das gesamte erstinstanzliche Verfahren auszurichten, welche direkt ihrem Verteidiger zuzusprechen sei. 3. Frau A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss der beiliegenden Kostennote für das Berufungsverfahren auszurichten, welche direkt ihrem Verteidiger zuzusprechen sei.