1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 18. August 2022 (pag. 191 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen am 29.10.2020 um ca. 12:25 Uhr in Biel/Bienne, Pilatusstrasse, durch ungenügendes rechts fahren ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: