5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin/Anschlussberufungsführerin a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Rechtsanwalt E.________ (auszugsweise) - Rechtsanwalt G.________ (auszugsweise) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)