Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den vorzeitigen Strafvollzug. 2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 Küchenmesser, schwarz - 1 Gürtel, blau/schwarz - 1 Mobiltelefon Samsung, schwarz, IMEI 353760085451963/01, SNR58HA25GZJH 3. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet.