82 Übersetzungskosten im Umfang von CHF 3'442.50 betreffend entfällt die Rückzahlungspflicht an den Kanton Bern (Art. 426 Abs. 3 lit. b StPO). 4. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes von C.________, Rechtsanwalt D.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: