Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt E.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 40’214.45. Mit Verfügung vom 14. Januar 2022 wurde ihm von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland bereits ein Betrag von CHF 26’945.60 bevorschusst (pag. 1283 f.). Ihm ist demnach noch der Restbetrag von CHF 13’268.85 auszubezahlen. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von CHF 36’018.55 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.___