Der Antrag von A.________ auf Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils, Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und Fällung eines neuen Urteils wird abgewiesen. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 17. Mai 2022 (PEN 22 129) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als im Zivilpunkt weiter verfügt wurde, dass die Forderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ soweit weitergehend abgewiesen wird. III. A.________ wird schuldig erklärt: