Die geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen und wird mit folgenden Anpassungen festgelegt: Der geltend gemachte Aufwand wird für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 24. Juli 2023 und der Urteilseröffnung vom 25 Juli 2023 entsprechend der tatsächlichen Dauer um 9.25 Stunden ergänzt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren demnach mit total CHF 12'970.30 (inkl. Auslagen und MWSt). Das volle Honorar beträgt CHF 15'245.45 (zzgl. Auslagen und MWSt).