_ wurde mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 14. Februar 2023 oberinstanzlich als neuer amtlicher Verteidigung eingesetzt. Für seine Aufwendungen macht er mit Kostennote vom 24. Juli 2023 einen Aufwand von 33 Stunden zu CHF 200.00 (exkl. Aufwand für Teilnahme an der Hauptverhandlung vom 24. Juli 2023 und der Urteilseröffnung vom 25. Juli 2023) und Auslagen von CHF 396.60 geltend (pag. 2430 f.). Die geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen und wird mit folgenden Anpassungen festgelegt: