Für die weiteren Details wird auf das selbsterklärende Dispositiv verwiesen. Zufolge seiner Verurteilung wird der Beschuldigte verpflichtet, dem Kanton Bern die Rechtsanwalt G.________ ausgerichtete Entschädigung für die amtliche Verteidigung im Umfang von CHF 8'856.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Die Nachzahlungspflicht entfällt. Im Berufungsverfahren, Fürsprecher B.________ Fürsprecher B.________ wurde mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 14. Februar 2023 oberinstanzlich als neuer amtlicher Verteidigung eingesetzt.