34.1 Amtliche Verteidigung des Beschuldigten In erster Instanz Rechtsanwalt E.________, welcher mit Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 9. Januar 2021 mit sofortiger Wirkung als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt wurde, machte vor erster Instanz mit Kostennote vom 10. Mai 2022 einen Aufwand von 164 Stunden 15 Minuten und insgesamt ein Honorar von CHF 49'517.05 geltend, abzüglich der Vorschusszahlung gemäss Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 14. Januar 2022 von CHF 26'945.60. Die Vorinstanz erachtete den von Rechtsanwalt E.____