BSG 161.12]). Sodann wurden mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 7. Oktober 2022 betreffend den Verbleib des Beschuldigten in Sicherheitshaft CHF 400.00 zur Hauptsache geschlagen. Die Kosten für das oberinstanzliche Verfahren betragen somit CHF 6'400.00 und sind dem Beschuldigten zur Bezahlung aufzuerlegen. In diesen Ge-