_ ist nach wie vor in Gesprächstherapie. Es ist jedoch aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht abschliessend beurteilbar, ob die Therapie ausschliesslich durch die vorliegend beurteilten Delikte notwendig geworden ist. Weiter ist unklar, inwiefern die Kosten durch Versicherungen, insbesondere der Invalidenversicherung, übernommen wurden respektive werden. Die Berechnung der Höhe der bereits angefallenen und allenfalls noch anfallenden künftigen Behandlungs- und Therapiekosten ist daher mit einigen Schwierigkeiten verbunden und hätte den Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens gesprengt.