31.2 Ad Behandlungs- und Therapiekosten Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten dem Grundsatz nach zur Tragung der Behandlungs- und Therapiekosten, welche der Privatklägerin durch die begangenen strafbaren Handlungen in Zukunft erwachsen werden. Für die vollständige Beurteilung dieser Forderung verwies sie die Privatklägerin auf den Zivilweg. Sie erwog was folgt (pag. 1929 f.):