Im forensisch-psychologischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 17. September 2021 über den Beschuldigten (pag. 951 ff.) wurde auf ein Abhängigkeitssyndrom durch Hypnotika und auf eine Verdachtsdiagnose einer Persönlichkeitsstörung mit vorwiegend dissozialen (und zudem paranoiden) Anteilen geschlossen (pag. 990). Dafür, dass medizinische Gründe einer seit Jahren aufgeschobenen beruflichen Integration jeglicher Art des Beschuldigten in der Schweiz entgegenstehen, bestehen keine objektiven Anhaltspunkte. Der Gesundheitszustand des Beschuldigten lässt nicht darauf schliessen, dass er von Behandlungen in der Schweiz abhängig wäre;