Im Rahmen der forensisch-psychiatrischen Begutachtung erklärte er, keine Hobbies in der Freizeit zu haben (pag. 923). Es sind auch sonst keine Bestrebungen ersichtlich, die darauf schliessen lassen würden, dass der Beschuldigte auf eine andere Art sozialen Anschluss zu finden versucht. Sodann fällt auf, dass der Beschuldigte trotz seiner mittlerweile langen Landesanwesenheit keiner Landessprache mächtig ist. In Bezug auf die soziale Integration des Beschuldigten in der Schweiz kann somit zusammenfassend festgehalten werden, dass diese trotz längerer Aufenthaltsdauer weitestgehend nicht stattgefunden hat. Gesundheit