Es ist indes nicht ersichtlich, ob und inwieweit der Beschuldigte faktisch um eine wirtschaftliche Integration bemüht war und ob er hierzu Unterstützung in Anspruch genommen hat. Eine tatsächliche Bereitschaft und der Wille, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, sich von der Abhängigkeit des Sozialdiensts zu lösen und finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, sind beim Beschuldigten nicht auszumachen. Der Entwicklung seiner ökonomischen Perspektive steht er mit Passivität und Desinteresse gegenüber. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass beim Beschuldigten inzwischen eine langjährige Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit vorliegt.